DFB-Urteil: 35.000 Euro Geldstrafe für Aue auf 20.000 reduziert
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Lange hatte es gedauert. Ende Juni stand die Strafe für die Weihnachts-Choreo vom 09. Dezember 2023 im Heimspiel gegen den MSV Duisburg fest. Stolze 35.000 Euro verlangte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss vom Kumpelverein, weil dessen Anhänger beim Abbrennen von mindestens 100 Handfackeln unsportliches Verhalten nachgesagt wird. Von den 35.000 Euro an verhängter Geldstrafe hätte der Verein bis zu 11.650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden können, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Doch gegen diesen Bescheid hat der FC Erzgebirge Aue Einspruch eingelegt. Am heutigen Mittwoch folgte dazu die mündliche Verhandlung. Und siehe da, das Gremium des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat unter Leitung seines stellvertretenden Vorsitzenden Georg Schierholz die ursprünglich verhängte Geldstrafe von 35.000 Euro auf 20.000 Euro reduziert. Davon kann Aue bis zum 31. Dezember 2024 maximal 6.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Zwecke verwenden. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Doch gegen diesen Bescheid hat der FC Erzgebirge Aue Einspruch eingelegt. Am heutigen Mittwoch folgte dazu die mündliche Verhandlung. Und siehe da, das Gremium des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat unter Leitung seines stellvertretenden Vorsitzenden Georg Schierholz die ursprünglich verhängte Geldstrafe von 35.000 Euro auf 20.000 Euro reduziert. Davon kann Aue bis zum 31. Dezember 2024 maximal 6.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Zwecke verwenden. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
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