DFB-Urteil: 10.850 Euro Geldstrafe für Aue
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Gleich zwei Vorfälle hat das Sportgericht des DFB durch den stellvertretenden Vorsitzenden des DFB- Sportgerichtes, Herrn Georg Schierholz, als Einzelrichter am 07.10.2024 im schriftlichen Verfahren dem FC Erzgebirge Aue zur Last gelegt und eine Gesamtstrafe von 10.850 Euro festgesetzt. Zum einen wurde im Pokalspiel am 17.08.2024 gegen Borussia Mönchengladbach vor Anpfiff der Partie im Auer Fanblock mehrere pyrotechnische Erzeugnisse gezündet. Nach Inaugenscheinnahme von Videomaterial geht der DFB-Kontrollausschuss von mindestens sieben pyrotechnischen Gegenständen aus, welche mit 2.450 Euro geahndet wurden. Hiervon kann der Verein einen Betrag von bis zu 800 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Des Weiteren waren im Heimspiel gegen Dynamo Dresden am 23.08.2024 im Auer Zuschauerbereich insgesamt mindestens 24 pyrotechnische Gegenstände gezündet wurden. Genauer gesagt: In der 6. Spielminute sowie nach Spielende jeweils zwei Bengalische Fackeln, in der 9. und 74. Spielminute jeweils eine Bengalische Fackel, in der 51. Spielminute mindestens zwölf Blinker und zwei Bengalische Fackeln sowie in der 54., 57., 58. und 59. Spielminute jeweils ein Blinker. Die Geldstrafe beträgt in diesem Fall 8.400 Euro, wovon bis zu 2.800 Euro in oben erwähnte Maßnahmen fließen können. Einen Nachweis über derartige Aufwendungen hat der Kumpelverein bis zum 31.03.2025 zu erbringen.
Des Weiteren waren im Heimspiel gegen Dynamo Dresden am 23.08.2024 im Auer Zuschauerbereich insgesamt mindestens 24 pyrotechnische Gegenstände gezündet wurden. Genauer gesagt: In der 6. Spielminute sowie nach Spielende jeweils zwei Bengalische Fackeln, in der 9. und 74. Spielminute jeweils eine Bengalische Fackel, in der 51. Spielminute mindestens zwölf Blinker und zwei Bengalische Fackeln sowie in der 54., 57., 58. und 59. Spielminute jeweils ein Blinker. Die Geldstrafe beträgt in diesem Fall 8.400 Euro, wovon bis zu 2.800 Euro in oben erwähnte Maßnahmen fließen können. Einen Nachweis über derartige Aufwendungen hat der Kumpelverein bis zum 31.03.2025 zu erbringen.
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